KOSTEN FÜR GESETZLICH VERSICHERTE

Sind Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, entstehen Ihnen keine Kosten für die psychotherapeutische Behandlung. 

Falls Sie keinen Therapieplatz in einer Praxis mit Kassenzulassung finden, besteht laut Sozialgesetzbuch V ein Anspruch auf Übernahme der Kosten im sogenannten Kosten-Erstattungsverfahren. Dieses müssen Sie im Voraus bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Nach schriftlicher Zusage werden dann die Kosten im Rahmen der gesetzlichen Regelsätze übernommen. Wenn die Behandlung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet wird, ergeben sich eventuell geringe Zuzahlungen.

Privat Versicherte

Wenn Sie privat versichert sind, sollten Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung - gegebenenfalls auch bei der Beihilfestelle - erkundigen, in welchem Umfang die Kosten für ambulante Psychotherapie übernommen werden.