Psychotherapeutische Sprechstunde
Der erste Schritt in eine Psychotherapie ist die so genannte psychotherapeutische Sprechstunde. Dafür können Sie einen Termin mit einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten vereinbaren.
Das Erstgespräch
Die Zeiten, zu denen Psychotherapeuten erreichbar sind, erfahren Sie über das Praxisbüro bzw. den Anrufbeantworter. Zum Erstgespräch sollten Sie Ihre Versichertenkarte mitbringen, eine Überweisung benötigen Sie nicht.
Leider werden Sie vermutlich mit einer gewissen Wartezeit rechnen müssen.
Das Erstgespräch ist nicht automatisch der Beginn Ihrer Behandlung, sondern soll zunächst klären, ob Ihre Beschwerden im Rahmen einer ambulanten Psychotherapie gebessert oder beseitigt werden können. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet über alles, was ihnen durch Patientinnen/Patienten anvertraut wurde.
Wo Sie Hilfe in dringenden Fällen erhalten, erfahren Sie hier.
SO GEHT ES NACH DEM ERSTGESPRÄCH WEITER
Wenn eine Psychotherapie für Sie in Frage kommt, können zunächst einige Probesitzungen durchgeführt werden. Hier testen Sie und der Therapeut/ die Therapeutin, ob Sie zueinander passen und ob die Behandlung Aussicht auf Erfolg haben kann.
Danach kann in besonders dringenden Fällen sofort eine Akutbehandlung beginnen (max. 12 Therapiestunden ohne Antragsverfahren). Wenn mehr Stunden notwendig sind, wird eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie bei der Krankenkasse beantragt.